Unser Ziel ist es, Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung, gegebenenfalls mit einer zusätzlichen Suchtproblematik und /oder Menschen mit einer geistigen Behinderung ein weitestgehend selbständiges Leben im eigenen Lebensraum außerhalb stationärer Einrichtungen zu ermöglichen. Die Hilfe erfolgt in der Regel aufsuchend in Form von Hausbesuchen oder begleitend bei Außenkontakten. In diesem Rahmen geben wir Unterstützung ganz praktischer Art in allen Lebensbereichen, wobei immer die Förderung der Eigenständigkeit im Vordergrund steht.
Wir entwickeln in gemeinsamen Gesprächen mit den Betroffenen individuelle Hilfsangebote, die z.B. in folgenden Bereichen angesiedelt sein können:
• Organisatorische und administrative Hilfen
• Begleitung zu Behördenbesuchen
• Hilfestellung beim Schriftverkehr mit Behörden
• Alltagspraktische Hilfen
• Unterstützung bei der Verwaltung der finanziellen Mittel
• Hilfe im Rahmen der Haushaltsführung
• Begleitung zu Arztbesuchen
• Beratung bei der Gesundheitsfürsorge
• Psychosoziale Hilfen
• Alltags- und Krisenbewältigung
• Umgang mit sich selbst und der eigenen Erkrankung
• Unterstützung bei der Erweiterung und Festigung sozialer Kontakte
• Hilfe bei der Erschließung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, etc.
• Unterstützung bei Kontaktaufnahme und-pflege
• Hilfe beim Austragen und Aushalten von Konflikten
etc.
sowie
•Krisenintervention / Rufbereitschaft
Im Rahmen der Einzelbetreuungen sind derzeit Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen tätig, z.B. eine Dipl.Heilpädagogin, Dipl.Sozialpädagogen/Innen bzw. eine Sozialarbeiterin, Erzieherinnen und eine Ergotherapeutin.
Neben den Einzelbetreuungen finden regelmäßige Gruppenveranstaltungen statt, z.B. Kochen, Malen, Kreatives Arbeiten und auch zweiwöchig an Samstagen ein variables Freizeitangebot.
Die Inanspruchnahme unserer Leistung erfolgt stets auf freiwilliger Basis und auf der Grundlage eines gegenseitigen Betreuungsvertrages.
Die Finanzierung kann in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen auf Antrag durch den überörtlichen Sozialhilfeträger (hier: Landschaftsverband Westfalen-Lippe) erfolgen. Liegt das Einkommen bzw. das Vermögen oberhalb der sozialhilferechtlich relevanten Grenzen, müssen die Kosten anteilig oder auch ganz vom Betroffenen selbst getragen werden.