Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Bei Fragen zu den örtlichen Angeboten und der Verwendung des Entlastungsbetrages können Sie sich an den Pflegestützpunkt [3] im Kreis Lippe wenden.
Links:[1] http://www.pflegestuetzpunkt-lippe.de [2] mailto:info@pflegestuetzpunkt-lippe.de [3] https://www.psychiatrie-in-lippe.de/105